TIMOTEC Reinraumsysteme & Komponenten
Leuchte Zutritt verboten 111.07/A
Die Leuchte „ZUTRITT VERBOTEN“ dient dazu, Personen im Reinraum auf mögliche Gefahren beim Betreten bestimmter Arbeitsplätze, wie z. B. Röntgenstrahlung oder Hochleistungslaser, aufmerksam zu machen.
Die Leuchte leuchtet unmittelbar vor Beginn der potenziell gefährlichen Tätigkeit auf und erlischt erst nach deren Beendigung. Es ist ratsam, sie beispielsweise mit einem elektrischen Türverriegelungssystem zu kombinieren, um den Zutritt von Personen während der Strahlung zu verhindern.
Die Leuchte wird in eine Gipskarton-Trennwand über oder in der Nähe der Tür montiert.
Technische Daten
Version |
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Leuchte Zutritt verboten |
Typ |
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Aufschrift " ZUTRITT VERBOTEN " |
Aufschrift " RTG | ZUTRITT VERBOTEN | LASER " |
Atypische Ausführung |
Montagerahmen |
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Ohne Montagerahmen |
Zusätzlicher Montagerahmen |